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Spielwarentests von Stiftung Warentest und Ökotest in den Dezemberheften 2018

Die Sicherheit ihrer Produkte hat bei den Mitgliedsfirmen des Deutschen Verbandes der Spielwarenindustrie (DVSI) oberste Priorität.
Es ist dabei nicht nur das erklärte Ziel, sondern auch Anspruch der Spielwarenindustrie, sämtliche gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Die Hersteller führen im Rahmen des Entwicklungsprozesses daher umfangreiche Tests durch, um die Qualität ihrer Produkte sicherzustellen. Der DVSI begrüßt, dass darüber hinaus unabhängige Institutionen wie Stiftung Warentest und Ökotest eigene Produktuntersuchungen durchführen, da auf diesem Wege fehlerhafte Produkte aufgefunden werden können. Zum Bedauern des DVSI legen die Testblätter bei ihren jüngsten Produktuntersuchungen abermals eigene, intransparente Kriterien zugrunde, die nicht auf den gesetzlichen Vorgaben basieren, an denen sich die Spielzeughersteller orientieren.
Die jüngsten positiven Testergebnisse, die z.B. Ökotest bei Puppen ermittelt hat, sind Ausweis der seit vielen Jahren betriebenen Anstrengungen der deutschen Spielwarenindustrie, nur Spielzeuge, die höchsten Sicherheitsanforderungen genügen, auf den Markt zu bringen. So stellt die Industrie sicher, dass die Spielzeuge neben dem Spaß beim Spiel auch einen in jeder Hinsicht gefahrlosen Umgang ermöglichen. Die bei einigen Puppen von Ökotest ermittelten Mängel werden zugleich von den betreffenden Herstellern sehr ernst genommen und sind ein Ansporn für die Industrie, auch in Zukunft alles daran zu setzen, dass Kinderspielzeug jederzeit unbedenklich und sicher ist. Daher werden die Mängel von den Herstellern umgehend analysiert und korrigiert; einzelne Hersteller haben bereits entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen.
Leider sind die von Ökotest ermittelten Mängel und Bewertungen aus Sicht des DVSI nicht durchweg nachvollziehbar. So bemängelt Ökotest bei einigen Puppen dass optische Aufheller gefunden werden. Der qualitative Nachweis wurde mit UV-Licht geführt, was weißes Nähgarn und Etiketten zum Leuchten brachte. Im Ökotest Datenblatt wurde dieser Effekt als Beweis für optische Aufheller beschrieben. Die Unternehmen setzen keine optischen Aufheller ein. Der DVSI geht davon aus davon aus, dass auch weitere Stoffe unter UV potentiell fluoreszieren und mit dieser Methode fälschlich als optische Aufheller interpretiert werden. Optische Aufheller werden häufig in Waschmitteln verwendet, um der Vergilbung von weißen/hellen Textilien vorzubeugen. 2001 wurde vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin eine gesundheitliche Bewertung zu optischen Aufhellern (Weißtönern) durchgeführt. Die Ergebnisse der Expositionsbewertung zeigen, dass aufgrund der geringen Gesamtmenge von optischen Aufhellern in Textilien (maximal 0,5%), der Menge im Migrat und der sehr schlechten Hautresorption (ca. 1%) dieselben kein nachweisbares Risiko für den Verbraucher darstellen. Viele aromatische Ringsysteme fluoreszieren, so auch Naturstoffe. Ein Beispiel für einen natürlich vorkommenden Fluoreszenzfarbstoff ist Aesculin, der in der Rosskastanie vorkommt. Erst eine GC oder HPLC MS Analyse, die hier nicht durchgeführt wurde, gibt eindeutig Auskunft.
Die Spielwarenindustrie ist sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Kindern bewusst; darauf können Verbraucher vertrauen, denn insbesondere die Hersteller, aber auch Distributoren und Händler stehen für die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte ein. Und auch Eltern können dazu beizutragen, ihren Kindern ein sicheres Spielen zu ermöglichen, indem sie insbesondere bei Online-Käufen nur Waren von vertrauenswürdigen Herstellern kaufen. Denn die halten sich an die Sicherheitsanforderungen für Spielwaren, wie sie von der europäischen Spielzeugrichtlinie auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse vorgegeben werden.

Quelle: DVSI

Kategorie: Spielen

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Bernd Bohle

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