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Unterhaltsbrief vom Jugendamt trotz Zahlung – was tun?

Das Standing als Vater, dessen Kinder bei der Ex-Frau residieren ist mit Stereotypen behaftet und belastend. Zu einen Fehlen die Sprösslinge sehr und zum anderen ist der Unterhalt auf den man sich untereinander geeinigt hat stets angreifbar und Zankapfel zugleich. Wenn dann der Brief zur Unterhaltsermittlung für den Unterhaltsvorschuss des Staates vom Jugendamt kommt, bedeutet dass sehr viel an Veränderungen für den zahlenden Part. Zunächst heisst es einmal die Hose runterlassen. Was wird verdient, was werden für Autos gefahren und welche Zusatzversicherungen hat man abgeschlossen? Soweit verständlich. Doch wenn es dann daran geht die Einkünfte des neuen Lebenspartners offenzulegen wirft das schon ein gewisses Unverständnis auf. Das sei erlaubt, bezieht sich aber auch einen Sachverhalt der rechtlich völlig okay ist, denn das Jugendamt versucht festzustellen ob eine Senkung des Eigenbedarfs von 10% zulässig ist weil man in einer Gemeinschaft lebt, die Synergien bei den Kosten des täglichen Bedarfs aufweist. Soll heissen, wenn die neue Partnerin Brötchen von ihrem eigenen Geld kauft hat der andere sich die Brötchen gespart und kann sich davon Äpfel kaufen. Wenn diese Äpfel allerdings dann vom Anderen auch mit gegessen werden wird das ganze ein wenig wirr. Der Gesetztgeber vetraut allerdings darauf dass 10% durch den Brötchenkauf beim anderen Partner eingespart werden, weil die Äpfel eben günstiger waren. Schwer zu verstehen? Ja, und in den Augen einiger Rechtswissenschaftler völlig überholt und sozial ungerecht. Denn auch wenn der neue Partner nur einen Teilzeitjob ausübt reicht das dem Gesetzgeber aus um diese 10% anzurechnen. Aber auch das ist noch nicht genug, denn als Elternteil, bei dem die Kinder nicht vorwiegend untergebracht sind tut sich durch den Antrag auf Unterhaltsvorschuss des Ex-Lebensgefährten ein weiteres Damokles-Schwert auf. Er kann per Gericht dazu aufgerufen werden sich einen anderen, lukrativeren Job zu suchen und/oder seine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden auf 48 Stunden durch einen Nebenjob zu erhöhen um weiter in die Nähe des Mindestunterhalts zu kommen. Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Kinder nur alle zwei Wochen am Wochenende zu Gast sind kann das Elternteil das andere Wochenende noch 8 Stunden arbeiten gehen. Die Arbeitslosigkeit durch einen Fehlstart in einen neuen Job in Kauf genommen, steht hier außerdem das Geld  dem so wichtigen zwischenmenschlichen Kontakt von Eltern und Kindern im Wege. Keiner, aber auch niemand fragt, ob das Elternteil, das die Kinder beherbergt noch mehr für dessen Unterhalt beitragen kann. Der Schuldige ist schnell ausgemacht und kann sich kaum dagegen wehren. Aber nur kaum, denn wenn die Berechnung des Unterhalts vom Jugendamt eintrifft sollte man immer noch einen Anwalt diese Rechnung überprüfen lassen. Oft arbeiten die Mitarbeiter bei Jugendamt an ihrer Belastungsgrenze und können dadurch wichtige Informationen zum Fall falsch erfassen. Anwaltlicher Rat (z.B. bei www.rechtsanwaelte-lechner.de) wird hier zur Pflicht, denn eines ist klar, die Kinder sollen ihr Recht bekommen, aber die Eltern dürfen dadurch keines ihrer Rechte einbüßen. Recht muss Recht bleiben in jede Richtung und Fürsorge lässt sich in Geld nun mal nicht messen.

Kategorie: Recht

Bernd Bohle

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