Ausgleichszahlung statt Versorgungsausgleich als Werbungskosten absetzbar

Stuttgart/Berlin (DAV). Bei einer Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die jeweils erworbenen Rentenansprüche ausgeglichen. Wer seine betriebliche Altersversorgung nicht mindern lassen möchte, kann auch eine Zahlung leisten. Dabei wird vereinbart, dass diese Zahlung statt des Ausgleichs erfolgt. Die betrieblichen Rentenansprüche bleiben später gleich. Die Ausgleichszahlung dient der Sicherung […]